Sicherheit im Straßenverkehr ist kein Zufall, sondern das Ergebnis klarer Regeln. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte die geltenden Vorschriften kennen, um nicht nur sicher ans Ziel zu kommen, sondern auch unnötige Kosten zu vermeiden. Die folgende Übersicht zeigt, welche Vergehen mit welchen Beträgen geahndet werden.
Die häufigsten Bußgelder im Überblick
| Verstoß | Bußgeld |
| Freihändig fahren | 5 € |
| Fahren mit Kopfhörern (bei Gehörbeeinträchtigung) | 10 € |
| Defekte oder fehlende Bremsen | 10 € |
| Fehlende Klingel | 15 € |
| Nebeneinander fahren (mit Behinderung anderer) | 20 € |
| Nichtbenutzung ausgeschilderter Radwege | 20 € |
| Rote Ampel missachtet | ab 60 € + 1 Punkt |
Sicherheit geht vor: Technik und Aufmerksamkeit
Ein verkehrssicheres Fahrrad ist die Grundvoraussetzung für jede Tour. Besonders kritisch wird es bei technischen Mängeln: Funktionierende Bremsen und eine laut tönende Glocke sind gesetzlich vorgeschrieben. Wer darauf verzichtet, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährdet sich und andere.
Auch die auditive Wahrnehmung spielt eine große Rolle. Musik über Kopfhörer ist zwar grundsätzlich erlaubt, darf aber die Umgebungsgeräusche (wie Martinshörner oder herannahende Autos) nicht überlagern. Werden Warnsignale nicht mehr wahrgenommen, droht ein Verwarnungsgeld.
Verhalten auf der Straße
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Radwege optional sind. Ist ein Radweg durch ein blaues Verkehrszeichen mit weißem Fahrrad-Symbol gekennzeichnet, besteht eine Benutzungspflicht. Das Ausweichen auf die Fahrbahn kann in diesem Fall 20 € kosten.
Ebenso ist Rücksichtnahme beim Fahren in der Gruppe gefragt. Das Nebeneinanderfahren ist zwar erlaubt, solange der Verkehr nicht behindert wird. Sobald andere Verkehrsteilnehmende dadurch jedoch eingeschränkt werden, ist das Hintereinanderfahren Pflicht.
Der teuerste Fehler: Rote Ampeln
Das Ignorieren einer roten Ampel ist kein Kavaliersdelikt. Hier greifen die empfindlichsten Strafen des Bußgeldkatalogs. Neben einem Betrag von mindestens 60 € erfolgt in der Regel ein Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg. Dies gilt unabhängig davon, ob man zusätzlich im Besitz einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge ist oder nicht.
