In der deutschen Verkehrspolitik bahnt sich eine Debatte an, die vor allem die urbane Mobilität und den klassischen Biergarten-Besuch betreffen könnte. Bislang liegt die Grenze für die sogenannte absolute Fahruntauglichkeit bei Radfahrern bei 1,6 Promille. Doch diese großzügige Regelung steht nun auf dem Prüfstand. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat zum Abschluss seiner Tagung die Empfehlung ausgesprochen, diesen Grenzwert drastisch zu senken.
Empfehlung: 1,1 Promille als neue Schallmauer
Die Experten fordern, dass Radfahrer und Nutzer von Pedelecs bereits ab einem Wert von 1,1 Promille konsequent sanktioniert werden sollten. Wer mit diesem Wert auf dem Sattel erwischt werde, solle nach Vorstellungen der Fachleute künftig ein Bußgeld von 250 Euro zahlen und einen Punkt im Flensburger Register erhalten. Hintergrund dieser Forderung sind die alarmierenden Unfallzahlen. Während Alkoholunfälle im motorisierten Verkehr insgesamt rückläufig seien, verzeichnen Kliniken bei Fahrrädern, Pedelecs und E-Scootern seit Jahren einen Anstieg.

Bereits heute ist die rechtliche Lage jedoch keineswegs ein Freifahrtschein. Schon ab 0,3 Promille greift die sogenannte relative Fahruntauglichkeit. Wer in diesem Bereich durch Schlangenlinien auffällt oder gar in einen Unfall verwickelt wird, muss schon jetzt mit einer Strafanzeige und dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Die neue Empfehlung aus Goslar zielt darauf ab, auch ohne konkrete Gefährdung eine klare Sanktionierung im Bereich zwischen 1,1 und 1,6 Promille zu schaffen.
E-Scooter: Strenge Regeln gelten bereits jetzt
Besondere Vorsicht ist für Nutzer von E-Scootern geboten, da hier oft Missverständnisse über die geltende Rechtslage herrschen. Im Gegensatz zum klassischen Fahrrad gelten für Elektro-Kleinstfahrzeuge bereits jetzt exakt die gleichen strengen Grenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 Promille auf einem E-Scooter erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet wird.
Sollte der Wert 1,1 Promille erreichen oder überschreiten, wird die Fahrt zur Straftat. Und das unabhängig davon, ob ein Unfall passiert ist oder nicht. In solchen Fällen drohen Geldstrafen und der Entzug des Autoführerscheins für mindestens sechs Monate. Die Experten des Verkehrsgerichtstags betonen, dass eine Vereinheitlichung der Regeln für alle Zweiräder notwendig sei. Schließlich habe die Dynamik im Mischverkehr aus Pedelecs, Scootern und Bio-Bikes deutlich zugenommen. Ob und wann der Gesetzgeber diesen Empfehlungen folgt und die Straßenverkehrsordnung (StVO) tatsächlich anpasst, bleibt indes abzuwarten.
