Auf dem Weg zum nächsten Abenteuer gehören sie für viele zur Standardausrüstung: der kleine, kreisrunde Ooono auf dem Dashboard oder die Blitzer-App auf dem Smartphone. Doch genau dieser elektronische Rückendeckung könnte es jetzt an den Kragen gehen. Eine neue Initiative mehrerer Bundesländer will die bestehende Grauzone im Verkehrsrecht endgültig schließen und die Nutzung von Radarwarnern für alle Fahrzeuginsassen strikt untersagen. Das meldet die Rheinische Post. Bisher galt: Der Fahrer darf nicht, aber beim Beifahrer drückte die Justiz oft beide Augen zu – damit soll nun Schluss sein.

Einige Länder machen demnach im Bundesrat Druck. Ihr Argument ist so simpel wie schmerzhaft für alle Gasfuß-Liebhaber: Wer vor Blitzern durch Geräte wie den Ooono gewarnt wird, bremst nur kurz ab und beschleunigt danach wieder. Das untergrabe die Verkehrssicherheit und mache die abschreckende Wirkung von Bußgeldern zunichte. Die geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass das „betriebsbereite Mitführen“ oder Nutzen entsprechender Funktionen für jeden im Auto verboten wird.
Das Ende für Ooono und den Beifahrer-Trick?
Besonders für Nutzer von Hardware-Lösungen wie dem Ooono könnte die Luft dünner werden. Bisher konnten sich findige Autofahrer bei Kontrollen oft herausreden, wenn der Warner offiziell vom Beifahrer bedient wurde. Da die aktuelle StVO primär den Fahrzeugführer adressiert, war die Beweisführung für die Polizei ein juristischer Hindernislauf. Die neue Gesetzesinitiative fordert hier eine unmissverständliche Klarheit: Werden Blitzer-Warnungen im Fahrzeug genutzt, ist das ein Verstoß. Unabhängig davon, auf wessen Smartphone die App läuft oder wer den Ooono-Button gedrückt hat.
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Für Autofahrer, die oft tausende Kilometer pro Jahr abreißen, bedeutet das ein erhöhtes Risiko für das Punktekonto in Flensburg. Der Ooono wird zwar oft mit seiner Warnfunktion vor Gefahrenstellen beworben, doch sobald die Radarwarnung aktiv ist, würde das Gerät unter das geplante Totalverbot fallen. Die Ministerien wollen sicherstellen, dass die „Vermeidung von Sanktionen“ durch Technik unmöglich gemacht wird.
Widerstand aus dem Bundesministerium
Die gute Nachricht: Das Bundesverkehrsministerium zeigt sich bislang eher zurückhaltend gegenüber dem Vorstoß der Länder. Aus dem CDU-geführten Ressort heißt es, die bestehenden Regelungen seien bei konsequenter Anwendung bereits völlig ausreichend. Zudem stellt sich die massive Frage der Umsetzung. Wie soll die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle rechtssicher prüfen, ob ein Beifahrer gerade eine Warn-App nutzt, ohne tief in die Privatsphäre und das Datengeheimnis einzugreifen? Ob sich die Hardliner aus den Bundesländern durchsetzen, wird die nächste Sitzung des Bundesrats zeigen.
